Jeder hat ein Recht auf Bildung – Musik gehört ebenfalls dazu! Musik hilft Kindern in ihrer kreativen Entwicklung und mit ihrem Selbstvertrauen und das gemeinsame musizieren fördert das soziale Miteinander – dementsprechend sollte Kindern, die nicht die finanziellen Mittel dazu haben dieses Recht nicht abgesprochen werden. Und dafür setzen wir uns ein.

Unser Sozialfonds

Wir wollen Dir die Tür zur Musik öffnen und haben daher unseren eigenen Sozialfonds erstellt.

Wem steht die Förderung zu?

Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind förderberechtigt.

Was ist die Voraussetzung für eine Förderung?

Für die Bewilligung einer Förderung, ist der Nachweis über die finanzielle Notlage der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliche Leistungen) in Anspruch genommen werden genügt in der Regel. Nach Ablauf der Gültigkeit des Bescheids muss unaufgefordert ein neuer Nachweis vorgelegt werden. Bei Änderungen ist der neue Bescheid ebenfalls unaufgefordert vorzulegen.

In welcher Höhe wird gefördert?

Aus unserem Sozialfonds kann eine Förderung in Höhe von bis zu 50% jedoch maximal 30,00 € auf den monatlichen Unterrichtsbeitrag ausgehen.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Uns wird ein Nachweis (z.B. Bescheid vom Jobcenter) über die finanzielle Notlage zwecks Prüfung und Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt.

Auch wenn Du und Deine Familie keine Sozialleistungen erhält und dennoch eine finanzielle Notlage entstanden ist, wie z.B. durch Einkommensverluste durch Krankheit eines Elternteils oder Ähnliches, besteht die Möglichkeit der Förderung. Die Notlage muss begründet und nachgewiesen (Vorlage Einkommensnachweise) werden.

Nach erfolgter Prüfung wird eine Zu- oder Absage zur Förderung per E-Mail versendet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.